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Die Niederlassung als Arzt oder Zahnarzt bedeutet den Weg in die berufliche Selbständigkeit und birgt Chancen, aber auch Risiken in sich.

Von der Praxissuche über die Finanzierung bis hin zum Kaufvertrag sind eine Reihe von Fragen zu klären und Entscheidungen zu treffen. Das Thema umfasst juristische, betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte, die ineinander übergreifen.

Mit sorgfältiger Planung werden die Weichen richtig gestellt und die Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens „Arztpraxis“ geschaffen.

1. Niederlassungsvoraussetzungen

Eine der wichtigsten Niederlassungsvoraussetzungen ist die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit. Während unter “Niederlassung“ der Beginn der Tätigkeit in freier Praxis verstanden wird, ist die “Zulassung“ der Verwaltungsakt, der dies möglich macht an der Versorgung der GKV-Patienten teilzunehmen. Weitere Voraussetzungen sind unter anderem die Eintragung ins Arzt- bzw. Zahnarztregister, die Eintragung in die entsprechende Warteliste, Weiterbildungsnachweise.

Die Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte sind eingeschränkt. In gesperrten Gebieten entscheidet der Zulassungsausschuss, der mit je drei Vertretern der Ärzte bzw. Zahnärzte und der Krankenkassen besetzt ist, welcher Bewerber die Zulassung des ausscheidenden Arztes erhält.

In manchen Gebieten besteht aber auch ein Mangel an Bewerbern für eine Praxis. Gerade ländliche Regionen sind davon betroffen, sodass man hier fast schon eine Unterversorgung vorfindet. Falls für ein Fachgebiet keine regionale Zulassungssperre besteht, wird der Zulassung dann nichts im Wege stehen, wenn die Eintragung in das Arztregister/Zahnarztregister erfolgt ist. Für die Behandlung von Privatpatienten bedarf es keiner Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung beziehungsweise der gesetzlichen Krankenkassen. Hier benötigt man nur die Voraussetzungen als Arzt.

Welche Nachweise Sie zu erbringen haben und was Sie im Einzelnen beachten müssen, finden Sie in der Broschüre "Der Weg in die eigene Praxis - Checkliste zur Niederlassung"

 

2. Praxissuche

Die Suche und Auswahl des geeigneten Standorts und der passenden Praxis zur Übernahme steht am Anfang der Niederlassung. Damit sich Praxisabgeber und Praxisübernehmer finden können, steht die Internet-Praxisbörse des NAV-Wirtschaftsdienstes allen Interessierten zur Verfügung. Als interaktive Online-Praxisbörse wird der Kontakt zwischen Praxisabgebern und suchenden Ärzten hergestellt.

NAV-Praxisbörse: Online-Praxisbörse für Praxisabgeber und -übernehmer

 

3. Niederlassungsplanung

Der Schritt in die Selbständigkeit muss gut überlegt, d. h. geplant werden. Schließlich handelt es sich bei einer Existenzgründung um eine weit in die Zukunft gerichtete Maßnahme. Die Auswirkungen betreffen sowohl den beruflichen als auch den privaten Bereich. Der NAV-Wirtschaftsdienst hat dafür ein eigenes Planungskonzept entwickelt.

Aufgrund der Niederlassungsplanung kann das Vorhaben individuell berechnet werden. Die Planung geht über eine reine Investitionsberechnung weit hinaus, umfasst außerdem die Liquiditätsbetrachtung und zeigt an, ob das Vorhaben Erfolg verspricht. Zur Planung gehört auch die Investitions- und Finanzierungsplanung.

Mithilfe dieser Daten kann das Finanzierungsgespräch bei der Bank optimal vorbereitet werden. Die Verhandlungen mit der Bank sind somit für den Praxisübernehmer wesentlich stressfreier.

Um das wirtschaftliche Risiko so gering wie möglich zu halten, sind eine qualifizierte Planung und gezielte Beratung unerlässlich.

Der NAV-Wirtschaftsdienst begleitet Sie in jeder Phase Ihrer Existenzgründung und bleibt auch später Ihr kompetenter Ansprechpartner.


Anforderung Praxisübernahme/Niederlassung

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Tel: (0221) 973 55 - 600
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