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Die Ermittlung des Praxiswertes ist von zentraler Bedeutung, zum Beispiel bei der Praxisabgabe bzw.- übernahme, dem Ausscheiden von Partnern aus Berufsausübungsgemeinschaften sowie der Gründung oder Umstrukturierung von Kooperationen.

Andere Gründe für die Notwendigkeit einer Praxiswertermittlung sind unter anderem die Berechnung des Zugewinnausgleichs bei Scheidung oder die Praxisbewertung als Grundlage für erbschaftrechtliche Regelungen.

Bei der Gründung von Kooperationen ist der Wert der Praxis beziehungsweise der kooperierenden Praxen die Grundlage für die Bestimmung der Höhe zu erwerbenden Anteile und die Festlegung der Beteiligungsverhältnisse. Für den Arzt, der seine Praxis oder seine Anteile an einer Kooperation veräußert, ist ein Aspekt von besonderer Bedeutung: der Erlös aus dem Verkauf der Praxis. Dieser ist oft ein wesentlicher Teil der Altersversorgung.

Jede Praxis ist individuell zu bewerten. Vergleiche mit von Kollegen erworbenen oder veräußerten Praxen sind hier wenig hilfreich. Auch wenn z. B. die Honorare oder Fallzahlen ähnliche Größenordnungen erreichen, können andere maßgebliche Faktoren den Wert einer Praxis im Vergleich zu einer anderen, vermeintlich gleichwertigen, erheblich verändern. Auch „Faustregeln“ helfen im konkreten Einzelfall nicht weiter.

Eine solide Basis für die Gespräche und Verhandlungen mit Interessenten stellt das Praxiswertgutachten der NAV-Wirtschaftsdienst GmbH - Ärzteservice dar.
Ermittelt werden der materielle Wert (Substanz- oder Sachwert) und der ideelle Wert (Goodwill) der Praxis / Gemeinschaftspraxis).


1. Materieller Wert

Der Ermittlung des materiellen Wertes kommt je nach Fachrichtung und Alter der Praxis eine unterschiedliche Bedeutung zu. So ergeben geräteintensive Praxen mit hohen Investitionsvolumina in der Regel einen höheren materiellen Wert.

Unter das Sachvermögen fallen unter anderem:

  • Praxiseinbauten und -umbauten 
  • Medizinisch-technische Geräte 
  • Praxiseinrichtung 
  • EDV-Anlage mit Software

Der Sachwert wird nach betriebswirtschaftlichen Kriterien ermittelt, die steuerliche Betrachtung ist dabei nicht relevant. Es wird eine nach Räumen gegliederte strukturierte Inventarliste erstellt, wobei jeder Gegenstand individuell bewertet wird. Dazu wird eine Praxisbesichtigung durchgeführt.


2. Ideeller Wert (Goodwill)

Der Goodwill ist der Wert, der einer gut eingeführten und eingerichteten Praxis zusätzlich zum Sachwert zugerechnet wird. Er umfasst unter anderem den Wert des Patientenstammes und den Ruf des Arztes beziehungsweise seiner Praxis. In ihm spiegeln sich das Patientenvertrauen sowie die zu erwartenden Möglichkeiten, aus der Praxis zukünftig Gewinne zu erzielen, wider.
Ausgangspunkt der Betrachtung des ideellen Praxiswertes sind die Einnahmen, die zum Beispiel aus folgenden Bereichen stammen:

  • vertragsärztlicher Tätigkeit
  • privatärztliche Tätigkeit
  • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
  • Sonstige Einnahmen  

Es werden die gegenwärtigen und zukünftigen Voraussetzungen und Gegebenheiten für die Erzielung dieser Einnahmen betrachtet. Auf der anderen Seite ist die Kostenstruktur der Praxis detailliert zu analysieren, um zu einer Gesamtbetrachtung der Ertragslage der Praxis zu kommen. Um einer praxisindividuellen Wertermittlung zu genügen, ist eine umfassende Würdigung aller wertbeeinflussender Faktoren notwendig.

Dazu gehören unter anderem:

  • Medizinisches Leistungsangebot 
  • Patientenstruktur
  • Mietverhältnis
  • Konkurrenzsituation
  • Standort
  • Kostenstruktur
  • Ertragslage

Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass möglichst alle Praxisbesonderheiten in den Gesamtwert der Praxis einfließen.

Ein Bewertungsgutachten sollte rechtzeitig in Auftrag gegeben werden, damit die Bewertung zu den ersten Verhandlungsterminen mit Kaufinteressenten als Grundlage vorliegt.

Interessiert - dann fordern Sie Ihre persönliche Beratung an.


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Jürgen Pettirsch
Tel: (0221) 973 55 - 600
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