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Die Suche nach einem Nachfolger und der Verkauf der Praxis stellt für den Praxisinhaber am Ende seiner selbständigen Tätigkeit als niedergelassener Arzt noch einmal eine besondere Herausforderung dar.

Die Aktivitäten im Rahmen der Praxisabgabe sollten frühzeitig beginnen. Aufgrund der Vielzahl betriebswirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Aspekte, ist eine professionelle Planung und Durchführung sinnvoll.


1. Ausgangsposition

Der Handlungsbedarf bei der Praxisabgabe ist abhängig von den persönlichen Lebensumständen, Motiven und Zukunftsplanungen des Praxisinhabers. Darum ist es so wichtig, sich zeitig mit dem Thema auseinander zu setzen und gemeinsam mit einem kompetenten Berater eine Strategie zu erarbeiten. So können die individuellen und die allgemeingültigen Voraussetzungen und Schritte festgelegt werden. 

Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig auftreten, sind:

  •   Wann soll die Praxisübergabe erfolgen?
  •   Soll die Praxis ganz oder teilweise verkauft werden?
  •   Wie hoch ist der Praxiswert?
  •   Ist eine Übergangskooperation gewünscht?

Zu beachten sind auch die zivilrechtlichen Aspekte der Praxisabgabe, die berufsrechtlichen Vorschriften und insbesondere die Zulassungsregelungen. Viele Faktoren sind ausschlaggebend dafür, zu welchen Bedingungen und Regelungen ein Nachfolger die Praxis übernehmen kann. Jede Praxis hat ihre Besonderheiten und diese müssen individuell berücksichtigt werden, sei es bei der Wertfindung oder der Nachfolgersuche.


2. Terminplanung

Bevor die zuständige Kassenärztliche Vereinigung über die geplante Praxisabgabe informiert wird, sollten Sie als Praxisinhaber bereits genaue Vorstellungen haben, wie das Vorhaben ablaufen soll.

Angesichts der Vielzahl der zu klärenden Dinge und dem erforderlichen Zeitbedarf - von der Suche des Nachfolgers bis zur Schlüsselübergabe – ist frühzeitiges Handeln sinnvoll.

Zur weiteren Information haben wir die Checkliste Praxisabgabe für Sie zusammengestellt.


3. Rechtliche Beratung

Wichtige Verträge im Rahmen der Praxisabgabe sind:

  • Praxiskaufvertrag
  • Bei einem Praxiskaufvertrag handelt es sich um einen Kaufvertrag nach bürgerlichem Recht (§§ 433 ff. BGB).
  • Praxismietvertrag
    Im Praxismietvertrag müssen neben Mietpreis, Nebenkosten, Vertragsdauer noch viele andere relevante Bereiche berücksichtigt werden.
  • Kooperationsvertrag
    Für den Fall einer Übergangskooperation muss ein entsprechender Vertrag entworfen werden.

Da bei jedem Praxisverkauf Besonderheiten und die aktuelle Rechtsprechung zu beachten sind, ist spezielles juristisches Fachwissen notwendig.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten beim NAV-Virchow-Bund.


4. Steuerliche Gestaltung

Die steuerliche Gestaltung der Praxisabgabe sollte bereits einige Jahre vor der beabsichtigten Praxisabgabetermin einsetzen. In Abstimmung mit dem Steuerberater kann dann die optimale Vorgehensweise erarbeitet werden.
Die gesetzliche Grundlage für die Besteuerung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns einer Freiberuflerpraxis ist der § 18 Absatz 3 EStG. Der Gewinn aus der Praxisabgabe wird wie folgt berechnet:

Veräußerungspreis
+ Entnahmen
– Veräußerungskosten
– Buchwerte des Praxisvermögens
= Veräußerungsgewinn 


Eine individuelle Beratung ist für den reibungslosen Ablauf unabdingbar. Die NAV-Wirtschaftsdienst GmbH steht Ihnen gerne zur Verfügung.

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