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Der deutsche Staat unterstützt Familien finanziell mit dem Kindergeld. Diese Leistung wird grundsätzlich für minderjährige Kinder und für Kinder bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden.

Allerdings hat der Gesetzgeber einen Grenzbetrag von 8004 Euro festgelegt. Verdient ein volljähriger Auszubildender mehr, erlischt der Anspruch auf Kindergeld.

Mit einer pfiffigen Idee ist es Eltern und Sprösslingen jedoch möglich, den Nettoverdienst so zu reduzieren, dass diese Verdienstgrenze unterschritten wird: Mit der betrieblichen Alterversorgung durch Entgeltumwandlung.

Und so funktionierts:

 

  • Ergebnis:
    Die Eltern erhalten wieder mindestens 2.208 € Kindergeld pro Jahr.
    Damit wird die betriebliche Altersversorgung problemlos finanziert -
    und es bleibt sogar noch etwas übrig!

Alle Vorteile auf einen Blick:

  • Kindergeldanspruch und Kinderfreibetrag bleiben den Eltern erhalten.
  • Eltern erhalten weiter Kinderzulagen für ihren bestehenden Riestervertrag.
  • Der Auszubildende
    - verbessert frühzeitig seine Altersvorsorge.
    - zahlt weder Steuern noch Sozialabgaben auf die Beiträge.
    - profitiert von einem flexiblen Vertrag (Beitragsreduzierung / -erhöhung,
      Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel, private Fortführung oder Stilllegung möglich)
  • Während des Grundwehr- bzw. Zivildienses zahlt der Staat die Beiträge weiter.
  • Vorsorge ist Hartz-IV-sicher.


Überzeugen Sie sich von den Vorteilen dieses Modells.

Angebot Familie & Kinder


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Ulrike Janitz-Seemann
Tel: (0221) 973 55 - 832
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