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Der deutsche Staat unterstützt Familien finanziell mit dem Kindergeld. Diese Leistung wird grundsätzlich für minderjährige Kinder und für Kinder bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden. Allerdings hat der Gesetzgeber einen Grenzbetrag von 8004 Euro festgelegt. Verdient ein volljähriger Auszubildender mehr, erlischt der Anspruch auf Kindergeld. Mit einer pfiffigen Idee ist es Eltern und Sprösslingen jedoch möglich, den Nettoverdienst so zu reduzieren, dass diese Verdienstgrenze unterschritten wird: Mit der betrieblichen Alterversorgung durch Entgeltumwandlung. Und so funktionierts:
Alle Vorteile auf einen Blick:
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