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Der Staat unterstützt Sie beim Aufbau einer privaten Altersversorgung mit der Riester-Rente, die gleich mehrfach gefördert wird.


Wer darf riestern?

Riester-Renten stehen unmittelbar Personen zu, die in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren Versorgung pflichtversichert sind. Förderberechtigt sind auch Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte.

Selbständige, Freiberufler und nicht sozialversicherungspflichtige Angestellte - zum Beispiel Vorstände oder Geschäftsführer - sind nicht unmittelbar förderberechtigt.


Für wen ist die Riester-Rente attraktiv?

Zulagen für den Riester-Vertrag sind zunächst unabhängig von der Höhe des Einkommens oder der Steuerlast. Menschen mit geringem Einkommen können eine hohe Förderung erhalten. Steuerzahler können ihre Beiträge zur Riester-Rente zudem steuerlich geltend machen und erhalten bei hohem Steuersatz zusätzlich zu den Zulagen Steuervorteile.

Die Riester-Rente ist ideal für junge Menschen und Familien mit Kindern. Aber auch Besserverdienenden mit hoher Steuerlast bietet sie attraktive Vorteile. 


Was ist bei der Riester-Rente zu beachten?

Gefördert werden ausschließlich zertifizierte Riester-Renten. Alle Riester-Produkte haben einheitliche gesetzliche Vorschriften zu beachten.

  • 2.100,- Euro maximaler Beitrag pro Jahr (laufende Beitragszahlung plus einmalige Zuzahlungen)
  • Ablauf bzw. Rentenbeginn eines Riester-Vertrages ist frühestens das 60. Lebensjahr 
  • Das geförderte Kapital in einem Riester-Vertrag ist 100% Hartz-IV-sicher. Deshalb empfiehlt sich Wohn-Riester am meisten zur Tilgung eines Hypothekendarlehens. Denn die mit Riester-Darlehen geförderten Immobilie darf gepfändet werden.
  • Entnahmen aus einer Riester-Rente während der Ansparphase ausschließlich zum Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie oder ab dem 60. Lebensjahr bis zu 100% zur Tilgung einer selbstgenutzten Immobilie (Wohn-Riester)
  • Bis zu 30% des angesparten Kapitals in einer Riester-Rente kann zu Rentenbegin zu beliebigen Zwecken aus der Rentenversicherung entnommen werden, 70% des Kapitals müssen als lebenslange, garantierte Rente ausgezahlt werden.
  • Vererbung an Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinder bis zum 25. Lebensjahr ist möglich. Das Vertragskapital bzw. der eingezahlte Beitrag wird dabei als Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Alternativ können Ehegatten das Kapital des Verstorbenen auf ihren eigenen Riestervertrag übertragen und so ihre Altersversorgung stärken.
  • Seit 2008 können Riester-Sparer Ihre Beiträge auch in einen Bausparvertrag einzahlen oder eine Baufinanzierung tilgen. Mit dem sogenannten Wohn-Riester fördert der Gesetzgeber als neue Form der Altersvorsorge das selbstgenutzte Wohneigentum. Doch dabei gibt es einiges zu beachten



Mit der Riester-Rente schaffen Sie sich ein attraktives Zusatzeinkommen für den Ruhestand.
Schließen Sie Ihre Versorgungslücke. Der Staat hilft Ihnen dabei:

  • Garantierte lebenslange Rente
  • Staatliche Förderung: Bis zu 154 Euro pro Jahr als Grundzulage
  • Extra-Förderung pro Kind:
    Bis zu 185 Euro für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden
    Bis zu 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder
  • Attraktiver Steuervorteil
  • Auszahlungsgarantie für die eingezahlten Beiträge
  • Hartz-IV-Sicherheit
  • Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige


Interessiert - unsere Experten stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

Anforderung Riester-Rente


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Ihr Ansprechpartner
in der Kölner Zentrale

Ulrike Janitz-Seemann
Tel: (0221) 973 55 - 832
E-Mail: ... bitte hier klicken


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