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Der Staat unterstützt Sie beim Aufbau einer privaten Altersversorgung mit der Riester-Rente, die gleich mehrfach gefördert wird. Wer darf riestern?
Riester-Renten stehen unmittelbar Personen zu, die in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren Versorgung pflichtversichert sind. Förderberechtigt sind auch Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte. Selbständige, Freiberufler und nicht sozialversicherungspflichtige Angestellte - zum Beispiel Vorstände oder Geschäftsführer - sind nicht unmittelbar förderberechtigt. Für wen ist die Riester-Rente attraktiv?
Zulagen für den Riester-Vertrag sind zunächst unabhängig von der Höhe des Einkommens oder der Steuerlast. Menschen mit geringem Einkommen können eine hohe Förderung erhalten. Steuerzahler können ihre Beiträge zur Riester-Rente zudem steuerlich geltend machen und erhalten bei hohem Steuersatz zusätzlich zu den Zulagen Steuervorteile. Die Riester-Rente ist ideal für junge Menschen und Familien mit Kindern. Aber auch Besserverdienenden mit hoher Steuerlast bietet sie attraktive Vorteile. Was ist bei der Riester-Rente zu beachten?
Gefördert werden ausschließlich zertifizierte Riester-Renten. Alle Riester-Produkte haben einheitliche gesetzliche Vorschriften zu beachten.
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