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Bei der Basis-/Rürup-Rente erfolgt die Förderung ausschließlich über die Einsparung von Steuern. Entscheidend für die Förderung ist die Höhe des Steuersatzes.

Ob einmalige Einzahlung oder regelmäßige Zahlungen in einen Sparplan - im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes können Sie diese Aufwendungen für Ihre Altersversorgung steuerlich geltend machen und damit Ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich senken.

Maximal absetzbar sind 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten. Im Jahr 2010 können hiervon 70% (13.600 Euro / 27.200 Euro) steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Betrag steigt jährlich um 2% bis 2025, dann sind 100% der Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig.


Für wen ist die Basis-Rente attraktiv?

Die steuerliche Förderung der Basis-/Rürup-Renten steigt seit 2005 schrittweise an. Im Jahr 2025 erreicht Sie 100%. Das heißt, der Beitrag zur Basis-/Rürup-Rente ist dann zu 100 % steuerlich absetzbar.

In der Übergangsphase bis 2025 liegt die Absetzbarkeit des Beitrages jedes Jahr 10 % über der Besteuerung der Basis-/Rürup-Renten. Damit ergibt sich für alle, die in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen wollen, ein attraktiver Steuervorteil, da sie mehr absetzen als sie versteuern.

Die Basis-/Rürup-Rente kann Ihre Altersrente attraktiv erhöhen, möglicherweise sogar ohne Mehraufwand.

Ein weiterer Vorteil der Basis-/Rürup-Rente: Sie können eine hohe Berufsunfähigkeitsrente einschließen und die Beiträge im Gegensatz zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend machen. Tritt die Berufsunfähigkeit vor dem Jahr 2039 ein. ist die Berufsunfähigkeitsrente zudem nur teilweise steuerpflichtig.


Was ist bei der Basis-/Rürup-Rente zu beachten?
  • 20.000,- Euro maximale Förderung pro Jahr pro Person, Ehepartner können den Freibetrag ihrem Partner zur Verfügung stellen
  • Laufende oder einmalige Beitragszahlung möglich
  • Rentenbeginn frühestens ab dem 60. Lebensjahr
  • Keine Kapitalentnahme möglich, 100 % des Kapitals muss als lebenslange, nicht sinkende Rente ausgezahlt werden
  • Vererbung nur an Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinder bis zum 25. Lebensjahr möglich. Das Vertragskapital oder der eingezahlte Beitrag des Verstorbenen wird als Rente über eine vereinbarte Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen ausgezahlt
  • In die Basis-/Rürup-Rente kann bis zu 50 % des Beitrags eine Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsrente eingeschlossen werden

Besonders interessant ist die Basis-Rente für Freiberufler, die in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen.

Sichern Sie sich Steuervorteile, um Ihre Versorgungslücke im Ruhestand zu schließen:

  • Garantierte lebenslange Rente
  • Hohe und steigende staatliche Förderung mittels Sonderausgabenabzugs
  • Steuerbegünstigte Beiträge für Zusatzbausteine wie Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge
  • Flexible Zuzahlungsmöglichkeiten und flexible Beitragszahlung
  • Harz-IV-Sicherheit
  • Individuelle Produktauswahl mit diversen Varianten

Wie sich die Basis-Rente für Sie rechnet, entscheiden Sie am besten nach einer Beratung durch einen Vorsorgeberater des NAV-Wirtschaftsdienstes.  

Anforderung Basis-Rente


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Ulrike Janitz-Seemann
Tel: (0221) 973 55 - 832
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