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Die Entgeltumwandlung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Hierbei investiert der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in eine betriebliche Rentenversicherung. Er spart dabei sofort Steuern und Sozialabgaben. Frühestens ab dem 60. Lebensjahr erhält er aus dieser Rentenversicherung eine Altersversorgung.

Die Aufklärungspflicht liegt beim Arbeitgeber. Dieser haftet auch für die Qualität der Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung. 


Was ist betriebliche Entgeltumwandlung?

Die Entgeltumwandlung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung und gesetzlich geregelt im BetrAVG. Der Arbeitnehmer hat das Recht aus seinem Bruttogehalt einen Teil in eine betriebliche Rentenversicherung umzuwandeln. Aus dieser Rentenversicherung erhält er dann frühestens ab dem 60. Lebensjahr eine Altersversorgung. Das umgewandelte Entgelt des Arbeitgebers ist steuerfrei und meist auch sozialabgabenfrei. Da der Beitrag zur betrieblichen Rentenversicherung bereits über den Arbeitgeber vom Bruttogehalt abgeführt wird, werden die Steuer- und Sozialabgabenvorteile für den Arbeitnehmer mit der Lohnabrechnung bereits generiert.


Gibt es Haftungsrisiken für den Arbeitgeber?

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler lassen die Entgeltumwandlung gern auch einmal unbeachtet. Untätigkeit in der betrieblichen Altersversorgung kann für den Arbeitgeber genauso gravierende Folgen haben, wie das Falsche zu tun.

Es gibt zwei mögliche Haftungsrisiken für den Arbeitgeber:
1. Untätigkeit und
2. Fehlerhafte Durchführung.
Nur ein Arbeitgeber, der sich von einem unabhängigen Makler in der betrieblichen Entgeltumwandlung beraten lässt, hat die Möglichkeit die Haftung auszulagern und so zu verringern.


Haftung wegen Untätigkeit?

Bleibt der Arbeitgeber - z.B. aus Angst vor Fehlern oder aus Unwissen - einfach untätig, kann er theoretisch Klagen wegen entgangener Anwartschaften ausgesetzt werden. Ein Damoklesschwert, das bis zum Eintritt des Mitarbeiters über dem Arbeitgeber schwebt.

Aus geltenden kollektiv-arbeitsrechtlichen Regelungen (z.B. Tarifvertrag) kann sich ebenfalls direkt eine Pflicht ergeben, ein System zur Entgeltumwandlung vorzuhalten und die Arbeitnehmer zu informieren.


Haftung aus Durchführungsfehlern?

Der Arbeitgeber hat verschiedene Pflichten, aus denen sich Haftungspotential bei fehlerhafter Durchführung ergibt. Mit einem unabhängigen Makler kann er die Pflichten und die Haftung auslagern
• Bereitstellung eines geeigneten und erfolgreichen Produktes
• Information der Mitarbeiter
• Aufklärung- und Beratung des Mitarbeiters über das konkrete Angebot
• Dokumentation seiner Pflichterfüllung

Vor diesen Pflichten muss kein Arbeitgeber zurückschrecken. Es gibt die Möglichkeit diese Pflichten auf einen unabhängigen Makler auszulagern. Der unabhängige Makler haftet für Beratung des Arbeitgebers und die mit der betrieblichen Altersversorgung erbrachte Dienstleistung.
 


Arbeitgeber-Betreuung mit System

Die NAV-Wirtschaftsdienst GmbH gehört als Tochter der Ecclesia Gruppe und des NAV-Virchow-Bundes zu einem der größten Makler Deutschlands. Viele Arbeitgeber vertrauen uns die betriebliche Altersversorgung an, weil die Sicherheit des Arbeitgebers und die erfolgreiche Altersversorgung für den Mitarbeiter im Mittelpunkt stehen.

Die Betreuung des Arbeitgebers und seiner Mitarbeiter läuft mit einem erprobten System und macht betriebliche Altersversorgung zu einer leichten und bequemen Pflicht für den Arbeitgeber.


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Vertrauen Sie uns Ihre betriebliche Altersversorgung an. Wir erarbeiten ein individuelles Versorgungskonzept und kümmern uns um die praktische Umsetzung. Davon profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber. 

Interessiert - unsere Experten stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

Anforderung Betriebliche Altersversorgung


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Tel: (0221) 973 55 - 832
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